Mit dem Omnibus-Paket will die EU-Kommission wichtige Regelungen für Unternehmen mit Blick auf Nachhaltigkeit und Lieferketten effizienter gestalten. In dieser Woche stimmt das Europäische Parlament mit einem Dringlichkeitsantrag darüber ab, ob Berichtspflichten für Unternehmen zwei Jahre später gelten sollen.
Gleichzeitig mit dem Clean Industrial Deal hat die EU-Kommission Ende Februar das sogenannte Omnibus-Paket vorgeschlagen. Während der Clean Industrial Deal die Ziele des Green Deals fortführt, schwächt das Omnibus-Paket wichtige Gesetze daraus ab. Das KONTEXT Institut für Klimafragen hat das Omnibus-Paket analysiert.
„Die Vereinheitlichung von Standards und die Vereinfachung einiger Berichtspflichten ist sinnvoll. Mit vielen der zusätzlich vorgeschlagenen Maßnahmen werden aber nicht bürokratische Hürden abgebaut, sondern die Nachhaltigkeitsberichterstattung weniger wirkungsvoll und das Lieferkettengesetz nahezu substanzlos gemacht“, fasst Katharina Rogenhofer, Vorständin des KONTEXT Instituts für Klimafragen, das Ergebnis der Analyse zusammen.
Kritisch sieht Rogenhofer zudem die Vorgehensweise – auch mit Blick auf das aktuelle Dringlichkeitsverfahren: „Die Gesetze wurden erst in den letzten Jahren verabschiedet. Sie nun wieder abzuändern, würde jene Unternehmen benachteiligen, die bereits in die Umsetzung investiert haben. Stop-and-Go-Politik dieser Art ist Gift für jegliche Planungssicherheit von Unternehmen.“
Was das Omnibus-Paket vorsieht
Das Omnibus-Paket umfasst im Wesentlichen Änderungen in drei Bereichen: in der Nachhaltigkeitsberichterstattung (inklusive der Berichtsstandard und der Taxonomie), dem Lieferkettengesetz und dem CO2-Grenzausgleichsmechanismus (kurz: CBAM).
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung soll künftig den Schwerpunkt auf quantitative Datenpunkte legen und durch neue Berichtsstandards vereinfacht werden – das ist durchaus sinnvoll, denn es reduziert den Umfang der Berichterstattung und vereinheitlicht sie. Bedenklich ist jedoch, dass der Schwellenwert für berichtspflichtige Unternehmen mit dem Vorschlag von 250 auf 1.000 Mitarbeitende steigen würde, wodurch 80 Prozent der ursprünglich einbezogenen Unternehmen wieder aus dem Geltungsbereich fallen und das Instrument entsprechend an Wirkung verlieren würde.
Besonders problematisch sind die Vorschläge des Omnibus-Pakets im Bereich des Lieferkettengesetzes. Die Sorgfaltspflicht soll, statt auf die gesamte Lieferkette, auf direkte Zulieferer beschränkt werden und nur dann gelten, wenn diese mindestens 500 Mitarbeiter:innen haben. Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung finden jedoch häufig früher in der Wertschöpfungskette und auch in kleineren Organisationen statt, etwa bei der Rohstoffgewinnung. Auch die Umsetzung der Transformationspläne ist nicht mehr verpflichtend.
Besser gelingt die Vereinfachung beim CO2-Grenzausgleichsmechanismus. Wird der CBAM-Schwellenwert, wie vorgeschlagen, auf 50 Tonnen pro Jahr angehoben, sind 90 Prozent der Importeure ausgenommen, während weiterhin 99 Prozent der Emissionen in den betroffenen Sektoren erfasst werden.
Nächste Schritte
Nach dem Vorschlag der EU-Kommission müssen die einzelnen Gesetze nun durch das Europäische Parlament und den Rat in den entsprechenden Gesetzgebungsverfahren abgeändert und, je nach Bestimmung, in weiterer Folge von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Die Berichtspflichten für jene Unternehmen, für die die CSRD und CSDDD ab diesem Jahr gegolten hätten, sollen mit einem Dringlichkeitsverfahren verschoben werden. Der Rat hat dafür bereits grünes Licht gegeben. Die Abstimmung im Europäischen Parlament findet in zwei Teilen morgen Dienstag (1. April) und am Donnerstag (3. April) statt.