Wird der Green Deal jetzt gestoppt?
Während neue Gesetze und vor allem Maßnahmen notwendig sind, um die gesteckten Ziele und die Ökologisierung der Wirtschaft zu erreichen, wird in der politischen Debatte jedoch bereits über ein Zurückfahren des Fortschritts gesprochen. Dazu ist zu sagen: Die Ziele des Green Deals sind rechtlich verbindlich. Um die Ökologisierung zu stoppen, müssten das Klimagesetz und alle relevanten Rechtsakte aufgehoben oder geändert werden, was aufwendige bürokratische Prozesse erfordert. Dafür sind Entscheidungen der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rats notwendig. Die Aufhebung oder Änderung von bestehenden Gesetzen ist unüblich und politisch unwahrscheinlich: Im EU-Rat müssten mindestens 55 Prozent der Mitgliedsstaaten, die 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren, zustimmen.
Es ist aber nicht nur bürokratisch aufwändig, den Green Deal zu stoppen: Unternehmen, Investoren sowie Gemeinden und Länder, die ihre Planung an die Klimapolitik angepasst haben, würden vor großen Unsicherheiten stehen. Investitionen in nachhaltige Technologien und Infrastrukturen könnten an Wert verlieren, was die Marktstabilität erheblich beeinträchtigen würde. Neue Investitionen wären gefährdet. Außerdem wäre ein Vertrauensverlust in die Stabilität und Vorhersehbarkeit der EU-Politik wäre zu befürchten, was negative Auswirkungen auf internationale Kooperationen und Handelsbeziehungen hätte. Vertrauensschutz ist in der österreichischen Verfassung sowie im EU-Rechtssystem verankert.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte leitete im April aus Artikel 8 der Europäischen Grundrechtecharta außerdem ein Grundrecht auf Klimaschutz ab. Eine Aufweichung der europäischen Klimapolitik ist nach diesem Urteil sehr unwahrscheinlich.