Mit dem Green Deal wollte die EU-Kommission eine Antwort auf schwammige Klimaziele ohne klare Rahmenbedingungen liefern. Der Green Deal soll einerseits sicherstellen, dass Klimaneutralität bis 2050 in der EU erreicht wird, und andererseits den Umbau zu einer zukunftsfähigen Wirtschaft ermöglichen. Mit ihm wurden Ziele mit den nötigen Rahmenbedingungen und konkreten Maßnahmen ausgestattet.
Das Kernstück des Green Deal bildet das Europäische Klimagesetz, welches das Ziel der EU, bis 2050 klimaneutral zu werden, rechtlich verbindlich macht. Daneben umfasst der Green Deal eine große Anzahl weiterer Rechtsakte, welche die Ziele konkretisieren, Maßnahmen festlegen und einen Rechtsrahmen für neue Technologien und Lösungen schaffen.
„Fit for 55“ ist das zentrale und umfangreichste Paket an Rechtsakten. Es soll die Reduktion der Treibhausgasemissionen um 55 Prozent bis 2030 sicherstellen. Das ETS, die Lastenteilung und die LULUCF-Verordnung regeln die direkte Emissionsreduktion. Weitere Rechtsakte im Bereich Energie und Verkehr schaffen den rechtlichen Rahmen für die Umsetzung. Neben „Fit for 55“ beinhaltet der Green Deal flankierende Initiativen wie den Grünen Industrieplan, das Paket zur Kreislaufwirtschaft, die Biodiversitätsstrategie 2030, die Farm-to-Fork-Strategie, und den Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums.
Während ein Großteil der Rechtsakte des Green Deals bereits beschlossen wurden, müssen viele noch umgesetzt werden und die Wirkung wird sich erst in den kommenden Jahren entfalten. Dennoch haben die neuen Rechtsakte die EU bereits auf einen Emissionspfad gebracht, der mit Szenarien vereinbar ist, die den globalen Temperaturanstieg auf etwas über 2 °C begrenzen. Das stellt eine Verbesserung um mehr als 1°C im Vergleich zu den Prognosen vor dem Green Deal dar.
Aus den neu geschaffenen Rahmenbedingungen ergibt sich ein umfangreicher Umsetzungsbedarf für Österreich mit vielen Gestaltungsmöglichkeiten. Bei unzureichender Umsetzung riskiert Österreich Kürzungen von Fördermitteln, hohe Strafzahlungen und Vertragsverletzungsverfahren mit schwerwiegenden Konsequenzen. Während neue Rechtsakte notwendig sind, um die Ziele und die Ökologisierung der Wirtschaft zu erreichen, wird in der politischen Debatte jedoch über ein Zurückfahren des Fortschritts gesprochen. Mit einem Versuch, die Ökologisierung zu stoppen, wird nicht nur hohe Bürokratie und massive Planungsunsicherheit geschaffen, sondern auch ein Rechtsverstoß gegen die Grundrechtecharta riskiert.
Die Maßnahmen, die vom Green Deal abgeleitet werden können, haben Potential, die Transformation der Wirtschaft voranzutreiben und die Treibhausgasemissionen einzudämmen – aber nur, wenn sie effektiv umgesetzt und ausgebaut werden. Dazu ist es andersherum notwendig, die Ökologisierung nach der EU-Wahl ambitioniert weiterzuführen und das von der Kommission vorgeschlagene Ziel für 2040 zu konkretisieren.