Erneuerbares-Gas-Gesetz: eine Einordnung

Einordnung Klimapolitik
Freitag, 23.02.2024
Mit dem Erneuerbares-Gas-Gesetz (EGG) soll der Ausbau der heimischen Produktion von erneuerbarem Gas bis zum Jahr 2030 festgeschrieben werden.

Das EGG im Überblick

  • Unter erneuerbares bzw. grünes Gas fällt zum einen Biogas aus biogenen Stoffen (Ackerbau, Holzwirtschaft, Biomüll, etc.) und zum anderen Wasserstoff, der aus Strom aus erneuerbaren Quellen wie Wind und Sonne hergestellt wird. 
  • Der Gesetzesvorschlag definiert bis 2030 zwei Ziele: Gasversorger müssen insgesamt 9,75 Prozent des gesamten Gasverbrauchs, aber mindestens 7,5 Terawattstunden (TWh), grünes Gas an Verbraucher:innen abgeben. Wird diese Grüngas-Quote nicht erreicht, müssen Gasversorger einen Ausgleichsbetrag von 15 Cent pro Kilowattstunde (kWh) zahlen.
  • Derzeit werden in Österreich jährlich rund 80 TWh Gas verbraucht. Der Anteil von grünem Gas am gesamten Gasaufkommen liegt bei etwa 0,15 Prozent. Eine Erhöhung des Grüngasanteils auf 7,5 TWh entspricht einer Steigerung um den Faktor 50.
  • Die Preisgestaltung und die Aufteilung der Mehrkosten, die durch die Grüngas-Quote entstehen, liegen bei den Energieversorgern. Es ist davon auszugehen, dass sie die Mehrkosten an ihre Kund:innen weitergeben.
  • Die Begutachtungsfrist für das EGG endete bereits im März 2023. Am 21. Februar 2024 wurde eine Regierungsvorlage präsentiert. Im Parlament benötigt das Gesetz eine Zweidrittelmehrheit.   

Klima- und energiepolitische Knackpunkte

  • Kosten: Durch hohe Produktionskosten ist grünes Gas teuer, das wird auch längerfristig so bleiben. Unsicherheiten, die mit der Nutzung von fossilem Gas in jedem Fall einhergehen (z.B. geopolitische Konflikte, Abhängigkeiten von unsicheren Lieferanten) und massive Treibhausgasemissionen können zwar zum Teil durch grünes Gas reduziert werden, eine drastische Verbrauchsreduktion aber nicht ersetzen.
  • Deckung der Mehrkosten: Laut EGG-Entwurf können die Mehrkosten für grünes Gas aus Budgetmitteln des Bundes gedeckt werden – müssen aber nicht. Die Ausgestaltung der Kostenaufteilung zwischen den Verbraucher:innen wird im Zuge der Verhandlungen im Parlament wohl entscheidend.
  • Verfügbarkeit: Die verfügbaren Mengen von Biogas in Österreich sind limitiert. Die Produktion aus – begrenzt verfügbaren – Reststoffen (Lebensmittelabfälle, Biomüll) ist mit einem hohen logistischen und finanziellen Aufwand verbunden. Bereits jetzt werden teils Ackerpflanzen eingesetzt. Sowohl Lebensmittelabfälle als auch Biomüll und Anbauflächen sind – national wie international – limitiert, wenn keine Konkurrenzsituation mit Tierfutter oder Nahrungsmitteln verursacht werden soll. Bei grünem Wasserstoff sind die begrenzenden Faktoren neben den Kosten der hohe Stromverbrauch und die geringe Reife von Infrastruktur und Technologie.
  • Verbrauchsreduktion und Alternativen: Eine Begrenzung der Kosten und eine sichere Versorgung können nur durch eine Reduktion des Gasverbrauchs insgesamt sichergestellt werden. Neben einer Steigerung der Energieeffizienz ist ein Umstieg auf Alternativen in all jenen Bereichen wichtig, für die es bereits jetzt effiziente Technologien gibt (Bsp. Raumwärme, Wärmepumpen). Das betrifft vor allem Haushalte und KMUs. In der Industrie wird der Bedarf nach Gas noch längerfristig bestehen. Aus diesem Grund ist eine Priorisierung wesentlich: Grünes Gas soll jenen Sektoren vorbehalten bleiben, in denen es derzeit noch kaum Alternativen gibt.

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