Welche Genehmigungsverfahren der Erneuerbaren-Ausbau erfordert
Bis 2030 soll der Anteil an Erneuerbaren in Österreich deutlich steigen: Laut Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz sollen 27 Terrawattstunden mehr erneuerbarer Strom erzeugt werden – rund die Hälfte mehr im Vergleich zum Jahr 2021.
Erfolgreiche Genehmigungsverfahren – in verschiedenen Sektoren und Größenordnungen – sind entscheidend, um beim Ausbau Erneuerbarer voranzukommen. Insbesondere zwei Umweltverfahren sind zentral: Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und die Strategische Umweltprüfung (SUP). Letztere wird nicht für konkrete Projekte, sondern für strategische Pläne und Programme angewendet. Nach derzeitigem Rechtsstand fällt mehr als die Hälfte des notwendigen Zubaus an erneuerbaren Strom unter eine UVP-Pflicht, allen voran Windkraft.
Neben den beiden großen, zentralen Verfahrenstypen sind auch kleinere Genehmigungsverfahren relevant, vor allem für den Ausbau von Photovoltaik. Das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) kann ein Hebel dazu sein, sie effizient zu gestalten. Gleichzeitig kann das Gesetz auch die UVP-Pflicht geplanter Wind- und Wasserkraftwerke beeinflussen.
Eine neue Studie des KONTEXT Institut für Klimafragen zeigt, wo die zentralen Engpässe bei Genehmigungsverfahren liegen – und welche Maßnahmen erforderlich sind, um Verfahren effizient und gründlich durchzuführen.
Diese Grafik stammt aus [KON]KRET #4 So gehen effiziente Energie-Genehmigungsverfahren