Genehmigungsverfahren: Ein Überblick
Genehmigungsverfahren spielen eine entscheidende Rolle bei der Energiewende: Sie sollen Zielkonflikte lösen, unterschiedliche Stakeholder:innen in Entscheidungen einbeziehen und einen verlässlichen Rahmen für eine geordnete Umsetzung großer Bauprojekte bieten. Gleichzeitig gilt es, wichtige Projekte dadurch nicht unnötig zu verzögert. Das bedeutet: Effiziente Genehmigungsverfahren sollten sowohl gesellschaftliche und ökologische Interessen als auch die Anliegen der Projektwerbenden ernst nehmen und so schnell wie möglich, aber so gründlich, wie nötig, abgewickelt werden.
Für die Energiewende sind allen voran zwei Umweltverfahren zentral – die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und die Strategische Umweltprüfung (SUP):
- Die UVP bündelt alle Genehmigungen für konkrete Projekte mit potenziell erheblichen Umweltauswirkungen unter einem Dach, wie beispielsweise die Errichtung eines neuen Windparks, den Ausbau eines Wasserkraftwerks oder einer neuen Starkstromleitung.
- Die SUP beurteilt ganze Pläne oder Programme, noch bevor konkrete Projekte umgesetzt werden, beispielsweise den österreichischen Netzinfrastrukturplan und dessen gesamte mögliche Auswirkungen auf die Umwelt. Sie setzt damit auf einer strategischen bzw. planerischen Ebene an.
- Daneben sind auch kleinere Genehmigungsverfahren relevant, etwa zum Ausbau von Photovoltaik-Anlagen. Diese unterliegen laut aktueller Gesetzeslage nicht der UVP-Pflicht, sondern werden im Rahmen anderer behördlicher Verfahren abgewickelt.
Genehmigungsverfahren effizienter gestalten
Derzeit werden Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP), Strategische Umweltprüfungen (SUP) sowie kleinere, nicht UVP-pflichtige Verfahren häufig zum Engpass. Die Ursachen für die Verzögerungen sind vielfältig, aber selten auf eine Akteursgruppe oder das Verfahren selbst zurückzuführen. Vielmehr sind es meist strukturelle Defizite, wie unvollständigen Unterlagen seitens der Projektwerbenden, personeller Ressourcenmangel in Landesbehörden, fehlende Flächen und Koordination der Bundesländer, sowie mangelnde öffentliche Akzeptanz, die den Verfahrensprozess in die Länge ziehen. Diese Problemfelder lassen sich beheben, wenn die richtigen Maßnahmen gesetzt werden.
UVP: Strukturelle Herausforderungen lösen
- Qualität der Projektunterlagen verbessern: Derzeit macht die Phase der Projekteinreichung durch die Projektwerbenden im Schnitt die Hälfte der Dauer von UVP-Verfahren aus. Frühzeitige, strukturierte Projektplanung, klare behördliche Anforderungen und stärkere Nutzung freiwilliger Vorverfahren können helfen, die Phase des Projektantrags zu verkürzen.
- Behördliche Ressourcen erhöhen: Für die effiziente Bearbeitung von Projekten sind deutlich mehr Amtssachverständige, Verfahrensleiter:innen und Personal am Bundesverwaltungsgericht notwendig. Auch die Möglichkeit, Personal bundesländerübergreifend einzusetzen, schafft Entlastung.
- Öffentliche Akzeptanz stärken: Frühzeitige und verstärkte Einbindung von Bürger:innen und Umweltschutzorganisationen, etwa durch runde Tische, partizipative Formate oder Informationsveranstaltungen, erhöht die Akzeptanz, verbessert die Projektqualität und reduziert das Beschwerdeaufkommen nachweislich und ist damit ein großer Hebel für langfristig effiziente Verfahrensabläufe im Energiebereich. Gleichzeitig muss auf allen Ebenen der Politik Desinformation aktiv entgegengewirkt werden.
Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz als entscheidender Hebel
Ein zentrales politisches Instrument in diesem Zusammenhang ist auch das geplante Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz (EABG). Es kann die Energiewende unterstützen, wenn es notwendige Maßnahmen verbindlich regelt:
- Genügend Beschleunigungsgebiete für Erneuerbare ausweisen: Die Bundesländer müssen verbindlich ausreichend Flächen für Windkraft, Wasserkraft, Photovoltaik, Speicher und Netze bereitstellen und ausweisen.
- Strategische Umweltprüfungen (SUP) aufwerten und verbindlich machen: Für alle Beschleunigungsgebiete braucht es verpflichtende, hochwertige und rechtsverbindliche SUPs mit früher Öffentlichkeitsbeteiligung. Dann können sie UVP-Verfahren ersetzen und Doppelprüfungen vermeiden.
- Einführung eines „One-Stop-Shops“: Für Photovoltaik, Speichertechnologien und kleinere, nicht-UVP-pflichtige, Projekte braucht es zentrale Anlaufstellen, die behördliche Verfahren bündeln und dadurch beschleunigen.
Fazit
Genehmigungsverfahren sind kein Hindernis für die Energiewende. Im Gegenteil: Sie sind ein zentrales Steuerungsinstrument für Qualität, Transparenz und gesellschaftliche Teilhabe. Werden sie als solche gestaltet, können sie zur treibenden Kraft für den werden den Umbau ökologisch verantwortungsvoll, ökonomisch vernünftig und sozial gerecht zu gestalten.