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Ihre Spende an KONTEXT ermöglicht es, transformative Inhalte zu erarbeiten, Klarheit in klimapolitische Entwicklungen zu bringen und uns als neue unabhängige Stimme zu stärken. Jeder Betrag zählt. Danke vorab für Ihre Unterstützung.
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Bank:
Erste Bank Österreich
Empfänger:
Kontext Institut für Klimafragen
IBAN:
AT56 2011 1849 4679 3900
BIC:
GIBAATWWXXX
Betreff:
Spende

Förderrichtlinien

Wir finanzieren unsere Arbeit durch Spenden (einmalig und wiederkehrend) von Privatpersonen und Unternehmen, durch Zuwendungen von Stiftungen, Projektfinanzierungen und öffentliche Fördergelder. Für ein Institut, dessen wichtigstes Fundament Vertrauen ist, stehen Transparenz und Glaubwürdigkeit an erster Stelle. Daher haben wir eindeutige Förderrichtlinien formuliert:

  • Unser wichtigster Grundsatz: Funding steht absolut nie in Zusammenhang mit inhaltlicher bzw. strategischer Mitsprache. Spender:innen bzw. Fördergeber:innen können ihre Meinung einbringen, jedoch keinerlei Vorgaben machen oder Kontrolle ausüben.
  • Funding-Quellen über 5.000 EUR werden im Jahresbericht von KONTEXT sowie auf der KONTEXT Website namentlich ausgewiesen (unter 5.000 EUR ist die Nennung freiwillig).
  • Ausschließlich Organisationen mit explizitem Commitment zu Österreichs und Europas Klimaneutralität können Teil des KONTEXT Förderkreises sein.
  • Wir schließen Funding aus der Fossilindustrie explizit aus.
  • Kein:e Einzelspender:in finanziert >20% des KONTEXT Jahresbudgets – so verhindern wir finanzielle Abhängigkeit.
  • Jedes Funding wird von einer unabhängigen Stelle (Rechnungsprüfer:innen) geprüft. Partner:innen aus dem Förderkreis dürfen nicht Rechnungsprüfer:innen des Vereins sein.
  • Gründer:innen und Vorständ:innen des Instituts unterzeichnen einen Code of Conduct, der absolute Unabhängigkeit festlegt.


Sach- Honorar-, & Dienstleistungsspenden

Wir nehmen Sach- & Dienstleistungsspenden unter folgenden Voraussetzungen an:

  • Sie dürfen die Glaubwürdigkeit und Unabhängigkeit von KONTEXT in keiner Weise beeinflussen.
  • Sie müssen uneigennützig sein, dürfen also nicht für Werbezwecke des spendenden Unternehmens benutzt werden.
  • Die Überlassung kann seitens KONTEXT formlos bestätigt werden und eine Quittung über den Zeit- oder tatsächlichen Wert kann ausgestellt werden.
  • Jede Sachspende muss vom Vorstand von KONTEXT genehmigt werden.
  • Übersteigt die Sachspende den Wert von 5.000 EUR, wird auch sie im Sinne der Transparenz im Jahresbericht von KONTEXT veröffentlicht.

Spendenabsetzbarkeit

Da wir ein neu gegründeter gemeinnütziger Verein sind, kann man Spenden an uns erst nach Abschluss unseres ersten vollständigen Wirtschaftsjahres, also ab dem Frühjahr 2025, steuerlich absetzen. Wir wissen, dass die steuerliche Absetzbarkeit das Spenden noch attraktiver macht – gleichzeitig hoffen wir, dass die Entscheidung, zu spenden, von den meisten nicht daran festgemacht wird. Gerade in der Gründungsphase einer neuen Organisation ist es oft am schwierigsten, Unterstützer:innen zu finden – daher ein großes Danke an diejenigen, die sich gerade jetzt dafür entscheiden, uns finanziell zu unterstützen!