Klimaziele und die Prozesse, um sie zu erreichen, sind kein Selbstzweck. Sie geben Bevölkerung und Unternehmen Orientierung und Planungssicherheit. Nur wenn die Politik verlässlich und langfristig handelt, kann die Ökologisierung wirtschaftlich erfolgreich und sozial verträglich gelingen. Außerdem schafft ein wirksames Klimaschutzgesetz klare Zuständigkeiten, ermöglicht öffentliche Kontrolle und bindet die Politik an transparente Prozesse.
Ein Klimaschutzgesetz, das Österreich ermöglicht, bis 2040 klimaneutral zu werden, muss folgende Elemente aufweisen:
Klimaziele und Reduktionspfade:
Im Zentrum eines Klimaschutzgesetzes stehen die Ziele zur Emissionsreduktion. Die EU-Klimaziele sind bereits rechtlich bindend. Für das Ziel der Klimaneutralität 2040 in Österreich gibt es bislang nur Absichtsbekundungen, etwa im aktuellen Regierungsprogramm, aber keine gesetzliche Grundlage. Deshalb ist es notwendig, die Klimaneutralität 2040 im Klimaschutzgesetz rechtlich zu verankern und zusätzlich verbindliche Reduktionspfade mit jährlichen Zwischenzielen für alle Sektoren festzulegen.
Maßnahmenpläne und Monitoring:
Um die Reduktionsziele zu erreichen, müssen die notwendigen Maßnahmen umgesetzt werden. Diese können beispielsweise in Form von Maßnahmenpaketen in einem Klimafahrplan für die kommende Legislaturperiode erlassen werden. Begleitend muss ein jährliches Monitoring durch externe wissenschaftliche Expert:innen im Klimaschutzgesetz verankert werden, das prüft, ob die Ziele erreicht und die Maßnahmen umgesetzt wurden und auf diese Weise Transparenz schafft. Die Ergebnisse der Evaluierung sollten in Monitoringberichten veröffentlicht werden, die nachvollziehbar aufzeigen, wo Lücken in der Umsetzung und Emissionsreduktion bestehen.
Sofortmaßnahmen:
Für den Fall, dass Reduktionsziele nicht erreicht werden, ist im Klimaschutzgesetz ein Mechanismus für den raschen Beschluss von zusätzlichen Sofortmaßnahmen vorzusehen. Diese müssen sicherstellen, dass die Ziele im folgenden Jahr erreicht werden. Das erfordert klare und verbindliche Fristen: Die Sofortmaßnahmen sollten ehestmöglich, spätestens aber sechs Monate nach der Evaluierung ergriffen werden, damit sie noch wirksam werden können.
Hochrangige Steuerungsgruppe:
Damit die Umsetzung der Maßnahmenpakete und der Beschluss von Sofortmaßnahmen sichergestellt wird, ist eine effektive Zusammenarbeit in der Regierung notwendig. Dafür braucht es eine hochrangig besetzte Steuerungsgruppe, der neben dem Bundeskanzler und Finanzminister alle Minister:innen, in deren Zuständigkeit emissionsintensive Sektoren fallen, angehören. In der aktuellen Bundesregierung wären das Landwirtschafts- und Klimaminister Nobert Totschnig, Wirtschafts- und Energieminister Wolfgang Hattmannsdorfer sowie Infrastruktur- und Mobilitätsminister Peter Hanke.
Gerade im österreichischen Föderalismus ist die Gefahr groß, dass wichtige Maßnahmen im Verantwortungskarussell abgeschoben und nicht umgesetzt werden. Spätestens seit das Klimaschutzministerium aufgelöst und die emissionsintensiven Sektoren in drei verschiedene Ministerien aufgeteilt wurden, ist ein Klimaschutzgesetz die dringend notwendige Voraussetzung für eine wirkungsvolle heimische Klimapolitik.