Was passiert, wenn Österreich die EU-Klimaziele nicht erreicht?

[KON]KRET Klimapolitik EU
Donnerstag, 17.10.2024
Nach den EU-Klimazielen ist Österreich verpflichtet, seine Emissionen in den Sektoren Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft bis zum Jahr 2030 um 48 Prozent zu reduzieren. Wenn die Bundesregierung nicht sämtliche eingeplanten Maßnahmen aus dem aktuellen Klimaplan umsetzt, wird sie dieses Ziel allerdings verfehlen. Dann könnten laut dem Finanzministerium Ausgleichzahlungen in Milliardenhöhe anfallen und den Bundeshaushalt zusätzlich belasten.

Auf EU-Ebene wurden zwei Instrumente entwickelt, die maßgeblich dazu beitragen sollen, dass die EU bis 2050 klimaneutral wird. Einerseits regelt der Europäische Emissionshandel (ETS) die Reduktion der Treibhausgas-Emissionen (THG), zunächst in der Industrie und Energiewirtschaft. Ergänzend legt das EU-Lastenverteilungsgesetz für jedes Mitgliedsland basierend auf dessen Wirtschaftsstärke ein eigenes nationales Reduktionsziel bis 2030 fest. Dieses Ziel gilt für alle Sektoren, die nicht Teil des Emissionshandels sind, wie Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft. Gemeinsam machen sie rund 60% der THG-Emissionen aus.

Welche Verpflichtungen hat Österreich?

Im Jahr 2023 wurden die Ziele auf EU-Ebene durch den Green Deal verschärft: Seitdem ist Österreich verpflichtet, bis 2030 48 Prozent seiner Emissionen im Vergleich zu 2005 zu reduzieren. Anders als beim ETS trägt Österreich für die Einhaltung dieses Klimaziels staatliche Verantwortung. Als letztes Mitgliedsland hat die Bundesregierung im August 2024 einen Integrierten Nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP) bei der EU-Kommission eingereicht.

Was genau steht im aktuellen Klimaplan?

Der NEKP enthält verschiedene Prognosen über die Entwicklung der THG-Emissionen und Maßnahmen, um diese zu reduzieren. Die dort eingeplanten Maßnahmen reichen rechnerisch zwar aus, um das Reduktionsziel von –48 Prozent einzuhalten. Zusätzlich zu den bereits bestehenden Instrumenten, sind jedoch auch Einsparungen vorgesehen, die bisher noch nicht rechtlich verankert wurden. Diese Maßnahmen, etwa der Abbau klimaschädlicher Förderungen und die Nutzung von Wäldern als Kohlenstoffsenken, sind essenziell, um das EU-Reduktionsziel zu erreichen.

Was passiert, wenn Österreich die Klimaziele nicht erreicht?

Die EU-Kommission wird im Jahr 2030 überprüfen, welche Länder ihr Reduktionsziel eingehalten oder sogar übererfüllt haben – und welche nicht. Wenn Österreich das Ziel verfehlt und seine Emissionen um weniger als 48 Prozent reduziert, gibt es die Möglichkeit Emissions-Zertifikate von Mitgliedsländern zu erwerben, die ihr Ziel übererfüllt haben. Durch diesen Handel sollen die THG-Emissionen oberhalb der erlaubten Menge ausgeglichen werden. Falls Österreich nicht rechtzeitig genug Emissionen reduziert, könnten hohe Kosten für den Staatshaushalt entstehen. Der Preis der Zertifikate im Jahr 2030 ist schwer abzuschätzen: Je mehr Länder ihre Zielvorgaben nicht erfüllen, desto höher wird die Nachfrage nach Zertifikaten und damit ihr Preis. Ein Bericht von Transport & Environment zeigt auf, dass aktuell wahrscheinlich mindestens zwölf Länder ihr Reduktionsziel verfehlen.

Mit den bestehenden Maßnahmen wird Österreich es nicht schaffen, seine THG-Emissionen tatsächlich um 48 Prozent zu reduzieren. Das Bundesfinanzministerium schätzt, dass 2030 dann Kosten in Höhe von circa 4,7 Milliarden Euro auf den Bundeshaushalt zu kämen. Im Jahr 2021 kalkulierte der Bundesrechnungshof, dass die Zahlungen mit den damals bestehenden Maßnahmen sogar fast 10 Milliarden Euro betragen könnten – und das bei einem Reduktionsziel von nur 36%. Das Einhalten des Klimaplans ist daher nicht nur entscheidend für den Klimaschutz, sondern auch essenziell, um milliardenschwere Ausgleichszahlungen zu vermeiden. Dieses Geld könnte stattdessen in Investitionen für die Ökologisierung der Wirtschaft fließen.

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