KMUs nicht betroffen
Das Lieferkettengesetz gilt für Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiter:innen bzw. mehr als 150 Millionen Euro Umsatz. Das Argument, dass das Gesetz zu übermäßigen finanziellen Belastungen führt und für kleinere Unternehmen nicht bewältigbar wäre, greift so also nicht: KMUs – mehr als 99,6 Prozent der österreichischen Unternehmen – sind nicht vom Gesetz erfasst. Nur 0,4 Prozent der Unternehmen in Österreich sind so groß, dass sie das Lieferkettengesetz betrifft, EU-weit etwa 20.000. KMUs selbst müssen nur dann Informationen über ihre Lieferkette geben, wenn sie große Unternehmen direkt beliefern. Doch hier sieht die Richtlinie finanzielle Unterstützungsmaßnahmen vor. Gleichzeitig greifen vorgesehene Haftungsmechanismen vor allem, wenn Berichtspflichten mutwillig ignoriert werden. Darüber hinaus ist klar geregelt, dass große Unternehmen die Kosten nicht an ihre Zulieferer weiterreichen dürfen. Da in Deutschland bereits ein wesentlich strengeres Lieferkettengesetz in Kraft ist, scheint das diskutierte EU-Gesetz in der Argumentation mit dem deutschen vermischt zu werden.