Um die verpflichtenden EU-Klimaziele zu erreichen, muss Österreich seine Emissionen bis 2030 um 48 Prozent reduzieren. Die Abschaffung oder Ökologisierung der klimaschädlichen Subventionen können dafür einen wichtigen Beitrag leisten. Der Nationale Energie- und Klimaplan sieht vor, dass auf diese Weise mindestens zwei Millionen Tonnen CO2-Äquivalent eingespart werden können.
Die klimaschädlichen Subventionen haben nicht nur negative Folgen für Klima und Umwelt, sondern belasten auch das Budget. 4,1 bis 5,7 Milliarden Euro an Steuergeld tragen jährlich dazu bei, dass noch mehr Treibhausgase ausgestoßen werden. Das Dienstwagenprivileg macht einen substanziellen Teil davon aus.
Warum das Dienstwagenprivileg ein Problem ist
Unternehmen haben in Österreich die Möglichkeit, ihren Angestellten Dienstwägen zur Verfügung stellen, die sie auch privat nutzen können. Die private Nutzung wird als Form der Entlohnung betrachtet und unterliegt als Sachbezug der Einkommenssteuer. Der pauschalierte und gedeckelte Sachbezugswert ist dabei häufig geringer als der finanzielle Vorteil für Unternehmen und Beschäftigte. Dadurch entgehen dem Staat Steuereinnahmen und es entstehen klimaschädliche Anreize.
- Anreiz für fossile Dienstwägen: Durch den steuerlichen Vorteil für die Nutzung von Dienstwägen werden auch fossile Fahrzeuge gefördert und dadurch Emissionen staatlich subventioniert.
- Anreiz für hochpreisige Autos: Durch die Deckelung des Sachbezugswerts werden hochpreisige Autos, also vor allem größere und schwerere Fahrzeuge, begünstigt. Elektrofahrzeuge genießen zudem eine vollständige Steuerbefreiung, unabhängig von ihrer Größe oder Effizienz.
- Anreiz für intensive Privatnutzung: Variable Kosten wie Treibstoff werden beim Dienstwagenprivileg nicht berücksichtigt. Dadurch entstehen, unabhängig von der zurückgelegten Strecke, immer dieselben Kosten. Das begünstigt eine hohe Nutzung und hindert den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel.
Wie die nächste Regierung das Dienstwagenprivileg ökologisieren kann
Mit der Abschaffung der Deckelung des Sachbezugswerts wird eine unverhältnismäßige Bevorzugung großer und schwerer Fahrzeuge vermieden. Zusätzlich wird durch die Einführung einer kilometerabhängigen Abgabe die tatsächlich privat gefahrenen Kilometer in der Besteuerung berücksichtigt und ein Anreiz geschaffen, die Nutzung zu reduzieren. Durch diese Abgabe wird auch der Steuervorteil für fossile Dienstwägen abgeschafft.
Mit einem gestaffelten Steuersatz für E-Autos (0,5 Prozent für effiziente, 1 % für weniger effiziente Modelle) wird ein Anreiz für besonders energieeffiziente Fahrzeuge geschaffen. Zusätzlich wird ein betriebliches Mobilitätsbudget steuerlich begünstigt, das Beschäftigten ermöglicht, emissionsfreie Alternativen wie öffentliche Verkehrsmittel, E-Carsharing oder Fahrräder zu nutzen.