Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) im Check
Das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) hat das Ziel, den Ausbau Erneuerbarer Energien, aber auch jenen von Netzinfrastruktur und Speichertechnologien voranzutreiben. Es übersetzt die RED III – also die EU-Erneuerbaren Richtlinie in nationales Recht. Das übergeordnete Ziel dafür ist ein Anteil der Erneuerbaren am Gesamtenergieverbrauch liegt laut NEKP bei 57 Prozent bis 2030. Derzeit liegt dieser Wert für Österreich noch bei knapp über 40 Prozent.
Der Begutachtungsentwurf des EABG lässt Vieles für die Erreichung dieses Ziels offen. Der KONTEXT EABG-Check zeigt, was für den effizienten Ausbau Erneuerbarer notwendig wäre, und was der Entwurf davon tatsächlich beinhaltet. Positiv ist beispielsweise das Einräumen von überragendem öffentlichem Interesse für Projekte der Energiewende oder die Einführung eines One-Stop-Shops – also einer zentralen Analaufstelle für Genehmigungsverfahren. Negativ hingegen sind die alle Ziele betreffend deutlich zu schwachen Ausbauziele für Windkraft, Wasserkraft und Photovoltaik in den Beschleunigungszonen, als auch die fehlende Sanktionierung für Bundesländer bei Nicht-Erreichung oder Nicht-Ausweisung der Beschleunigungszonen. Auch eine klar definierte, notwendige Qualitätssicherung von den Strategischen Umweltprüfungen (SUPs), welche in Zukunft die Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVPs) ersetzen sollen, bleibt aus. Die Möglichkeit einer UVP in Einzelfällen wird unterschlagen und durch Ausgleichszahlungen ersetzt.
Alles in allem bietet das Gesetz einige gute Neuerrungen, aber deutlich zu unambitionierte Rahmenbedingungen für die tatsächliche Erreichung der Ziele bis 2030.