EABG: Rückschritt bei erneuerbaren-Ausbauzielen
Das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) hat das Ziel, den Ausbau Erneuerbarer Energien, aber auch jenen von Netzinfrastruktur und Speichertechnologien voranzutreiben. Es übersetzt die RED III – also die EU-Erneuerbaren Richtlinie in nationales Recht. Das übergeordnete Ziel dafür ist ein Anteil der Erneuerbaren am Gesamtenergieverbrauch liegt laut NEKP bei 57 Prozent bis 2030. Derzeit liegt dieser Wert für Österreich noch bei knapp über 40 Prozent.
Die Ziele für den Ausbau pro Energiequelle – also für Windkraft, Wasserkraft, Photovoltaik und Biomasse – sind in unterschiedlichen Plänen festgelegt. Für die Erreichung des übergeordneten Ziels sind allen voran der Ausbau von Windkraft und Photovoltaik relevant: Hier gibt es noch sehr großes unausgeschöpftes Potenzial. Das niedrigste Ziel weist das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) auf – mit 27 Terawattstunden Zubau insgesamt bis 2030 (im Vergleich zum Basisjahr 2020), bzw. + 11 TWh für Photovoltaik und + 10 TWh für Windkraft. Der nationale Energie- und Klimaplan (NEKP), als auch der integrierte österreichische Netzinfrastrukturplan (ÖNIP) haben noch deutlich höhere Ziele gesteckt.
Der Begutachtungsentwurf des EABG liegt jedoch bei allen angeführten Energiequellen unter all diesen Zielwerten, selbst unter jenem des EAGs. Zwar werden Zielwerte für Bundesländer ausgewiesen, diese sind jedoch zu gering und weisen keine Verpflichtungen oder Sanktionierungen bei Nicht-Erreichung auf. Damit verpasst das EABG eine große Chance, den notwendigen Ausbau Erneuerbarer stärker zu verpflichten.