Die Abschaffung bzw. Ökologisierung von Pendlerförderung, Dieselprotektionismus und Dienstwagenprivileg hilft, die EU-Klimaziele 2030 zu erreichen und den Staatshaushalt zu konsolidieren.
Wie eine neue Studie des KONTEXT Instituts für Klimafragen zeigt, könnten allein im emissionsstarken Verkehrssektor durch die Abschaffung von drei der größten klimaschädlichen Subventionen jährlich rund 1,04 Milliarden Euro eingespart und mindestens 764.000 Tonnen CO₂-Äquivalente pro Jahr vermieden werden.
Über die gesamte fünfjährige Legislaturperiode gerechnet würden allein diese drei Maßnahmen einen budgetären Spielraum von 5,2 Milliarden Euro schaffen und maßgeblich dazu beitragen, dass Österreich die EU-Klimaziele 2030 erreicht. In diesem Fall können zusätzlich Strafzahlungen von 4,7 Milliarden Euro vermieden werden.
"Auf die nächste Regierung warten drei große Herausforderungen: Sie muss die Klimaziele erreichen, den Staatshaushalt konsolidieren und die Wirtschaft aus der Krise führen. Die Abschaffung oder Ökologisierung klimaschädlicher Subventionen kann einen entscheidenden Beitrag für alle drei Aufgaben leisten", erklärt Katharina Rogenhofer, Vorständin von KONTEXT. "Laut Fiskalrat fehlen dem Staat aktuell 4,4 Milliarden Euro pro Jahr. Unsere vorgeschlagenen Maßnahmen können dieses Budgetloch fast zu einem Viertel füllen. Die freiwerdenden Mittel können aber auch für Investitionen, wie etwa den Ausbau erneuerbarer Energien, verwendet werden und damit die Wirtschaft stärken und zusätzliche Emission reduzieren."
Klimafreundlich sparen
Klimaschädliche Subventionen belasten den Staatshaushalt jährlich mit bis zu 5,7 Milliarden Euro und fördern den CO₂-Ausstoß.
Mehr als 60 Prozent dieser Subventionen entfallen auf den Verkehrssektor, dessen Emissionen seit 1990 steigen. Der Nationale Energie- und Klimaplan (NEKP) sieht deren Abbau vor. Laut Finanzministerium sollen auf diese Weise jährlich zwei Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente vermieden werden. Allerdings liegen bis dato keine konkreten Maßnahmen dafür vor.
Konkrete Reformvorschläge
Bei der Pendlerförderung gilt es, den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel – je nach Verfügbarkeit am Arbeitsweg – durch die Vergabe regionaler Jahrestickets zu attraktiveren. Das Kilometergeld soll als Steuerabsetzbetrag für Bezieher:innen mit unterschiedlichen Einkommen gleich hoch sein, um sozial treffsicherer zu wirken. Durch die Zusammenlegung von Pendlerpauschale und –euro kann Komplexität reduziert werden. Wird der Verkehrsabsetzbetrag in die Höhe der Förderung einbezogen und nur die Differenz ausgezahlt, kann Budget gespart werden.
Der Dieselprotektionismus kann mit einer schrittweisen Angleichung der Mineralölsteuer für Diesel auf das Niveau von Benzin abgeschafft werden. Damit wäre auch der sogenannte “Tanktourismus” und Umwegtransit nicht mehr rentabel und die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene würde attraktiver.
Beim Dienstwagenprivileg werden durch die Abschaffung der Deckelung des Sachbezugswerts hochpreisige Fahrzeuge nicht mehr bevorteilt. Durch eine kilometerabhängige Abgabe wird eine effiziente Nutzung sichergestellt und die Subvention fossiler Fahrzeuge abgeschafft. Ein gestaffelter Steuersatz für E-Autos macht stromsparende Fahrzeuge attraktiver. Die steuerlichen Vorteile für betriebliche Mobilitätsbudgets können zudem Anreize für öffentliche Verkehrsmittel, E-Carsharing oder Fahrräder schaffen.
"Neben den drei hier analysierten Subventionen hat die Regierung weitere Möglichkeiten, ihr Budgetdefizit auf klimafreundliche Weise zu reduzieren. Dazu zählt, die LKW-Maut an die CO₂-, Luft- und Lärmbelastung der Fahrzeuge anzupassen. Dadurch könnten 320 Millionen Euro pro Jahr an zusätzlichen Haushaltseinnahmen generiert werden", erklärt Rogenhofer.