Um langfristig eine günstige, sichere und saubere Energieversorgung sicherzustellen, braucht es einen ambitionierten Ausbau von erneuerbaren Energien, Netzen und Speichern. Ein wirksames Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz (EABG) ist ein zentrales politisches Instrument, um Genehmigungsverfahren zu erleichtern und Beschleunigungsgebiete auszuweisen.
Worum geht’s?
Das EABG soll die EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED-III) in nationales Recht überführen. In der EU sollen bis 2030 bis zu 45 Prozent des Endenergieverbrauchs aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden. Österreich strebt gemäß dem Nationalen Energie und Klimaplan (NEKP) einen Anstieg auf mindestens 57 Prozent bis 2030 an. Zum Vergleich: 2023 lag dieser Wert bei 41 Prozent.
Genehmigungsverfahren sind ein zentrales Steuerungsinstrument für Qualität, Transparenz und gesellschaftliche Teilhabe an Energieprojekten. Doch durch lange Verfahrenszeiten – Umweltverträglichkeitsprüfungen dauern im Median mehr als 22 Monate – werden sie zum Flaschenhals der Energiewende.
Die Ursachen für die Verzögerungen sind vielfältig, aber selten auf eine Akteursgruppe oder das Verfahren selbst zurückzuführen. Vielmehr sind es meist strukturelle Defizite, wie unvollständige Unterlagen seitens der Projektwerbenden, personeller Ressourcenmangel in Landesbehörden, fehlende Flächen und Koordination der Bundesländer, sowie mangelnde öffentliche Akzeptanz, die den Verfahrensprozess in die Länge ziehen. Diese Problemfelder lassen sich mit den richtigen Maßnahmen beheben.
Was im Begutachtungsentwurf steht
Positiv hervorzuheben ist, dass “alle Vorhaben der Energiewende” fortan von “überragendem öffentlichen Interesse” sein sollen und der Ausbau der erneuerbaren Energie damit rechtlich einen besonders hohen Stellenwert bekommt. Zudem werden alle Verfahren, die nicht-UVP pflichtige Technologien – wie kleine PV-Anlagen und Speicher – betreffen, gebündelt. Diese “One-Stop-Shops" können, bei guter Umsetzung, zur Beschleunigung des Ausbaus beitragen.
Die Bundesländer werden außerdem verpflichtet, Beschleunigungsgebiete für Windkraft und Photovoltaik ausweisen. Das ist zentral, schließlich verantworten die Länder die Flächenausweisung und Genehmigungsverfahren. Die konkreten Ziele für den Ausbau sind jedoch rückschrittlich. Denn der Entwurf hinkt nicht nur den Notwendigkeiten der Energiewende, sondern auch den andernorts – z.B. im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz oder dem Österreichischen Netzinfrastrukturplan – festgelegten Zielen hinterher. Außerdem sind weder Steuerungsmechanismen noch Konsequenzen enthalten, für den Fall, dass Ziele verpasst werden.