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Analyse: EABG-Entwurf wird Anforderungen nur teilweise gerecht

Einordnung erneuerbare Energie Klimapolitik Technologien
Tuesday, 09.09.2025
Das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) ist in der Fassung des Begutachtungsentwurfs nur teilweise in der Lage den Erneuerbaren-Ausbau ausreichend zu beschleunigen. Die KONTEXT-Analyse zeigt: Ambitionierte Ausbau-Ziele fehlen und Bundesländer werden nicht in die Pflicht genommen.

Um langfristig eine günstige, sichere und saubere Energieversorgung sicherzustellen, braucht es einen ambitionierten Ausbau von erneuerbaren Energien, Netzen und Speichern. Ein wirksames Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz (EABG) ist ein zentrales politisches Instrument, um Genehmigungsverfahren zu erleichtern und Beschleunigungsgebiete auszuweisen. 

Worum geht’s? 

Das EABG soll die EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED-III) in nationales Recht überführen. In der EU sollen bis 2030 bis zu 45 Prozent des Endenergieverbrauchs aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden. Österreich strebt gemäß dem Nationalen Energie und Klimaplan (NEKP) einen Anstieg auf mindestens 57 Prozent bis 2030 an. Zum Vergleich: 2023 lag dieser Wert bei 41 Prozent. 

Genehmigungsverfahren sind ein zentrales Steuerungsinstrument für Qualität, Transparenz und gesellschaftliche Teilhabe an Energieprojekten. Doch durch lange Verfahrenszeiten – Umweltverträglichkeitsprüfungen dauern im Median mehr als 22 Monate – werden sie zum Flaschenhals der Energiewende. 

Die Ursachen für die Verzögerungen sind vielfältig, aber selten auf eine Akteursgruppe oder das Verfahren selbst zurückzuführen. Vielmehr sind es meist strukturelle Defizite, wie unvollständige Unterlagen seitens der Projektwerbenden, personeller Ressourcenmangel in Landesbehörden, fehlende Flächen und Koordination der Bundesländer, sowie mangelnde öffentliche Akzeptanz, die den Verfahrensprozess in die Länge ziehen. Diese Problemfelder lassen sich mit den richtigen Maßnahmen beheben. 

Was im Begutachtungsentwurf steht 

Positiv hervorzuheben ist, dass “alle Vorhaben der Energiewende” fortan von “überragendem öffentlichen Interesse” sein sollen und der Ausbau der erneuerbaren Energie damit rechtlich einen besonders hohen Stellenwert bekommt. Zudem werden alle Verfahren, die nicht-UVP pflichtige Technologien – wie kleine PV-Anlagen und Speicher – betreffen, gebündelt. Diese “One-Stop-Shops" können, bei guter Umsetzung, zur Beschleunigung des Ausbaus beitragen.  

Die Bundesländer werden außerdem verpflichtet, Beschleunigungsgebiete für Windkraft und Photovoltaik ausweisen. Das ist zentral, schließlich verantworten die Länder die Flächenausweisung und Genehmigungsverfahren. Die konkreten Ziele für den Ausbau sind jedoch rückschrittlich. Denn der Entwurf hinkt nicht nur den Notwendigkeiten der Energiewende, sondern auch den andernorts – z.B. im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz oder dem Österreichischen Netzinfrastrukturplan – festgelegten Zielen hinterher. Außerdem sind weder Steuerungsmechanismen noch Konsequenzen enthalten, für den Fall, dass Ziele verpasst werden. 

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Grundsätzlich positiv ist, dass eine Strategische Umweltprüfung (SUPs) für Beschleunigungsgebiete künftig mehrere Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVPs) für einzelne Energieprojekte ersetzen kann. Offen bleibt hier, wie gut die verbindlichen Kriterien und Standards der UVPs in SUPs gewahrt bleiben. Kontraproduktiv ist dagegen, dass der Gesetzesentwurf keine UVP in Fällen vorsieht, in denen unerwartet erhebliche Umweltauswirkungen durch Einzelprojekte zu befürchten sind. 

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Für einen effizienten Ausbau erneuerbarer Energien sind zusätzlich zum EABG notwendig: 

  • Mehr personelle Ressourcen bei Behörden: Anzahl der Sachverständigen und Verfahrensleiter:innen erhöhen   
  • Bundeslandübergreifende Arbeit von Sachverständigen ermöglichen, um Engpässe auszugleichen   
  • Verbesserung bundeslandübergreifender Prozesse und Harmonisierung rechtlicher Grundlagen  
  • Frühzeitige hochwertige Einbindung der Öffentlichkeit bei Ausbau-Projekten sicherstellen, Formate erweitern (z.B. runde Tische, Informationsveranstaltungen)  
  • Klarheit bei Kriterien & Anforderungen, die für vollständige Unterlagen neuer EE-Projekte notwendig sind, Klarheit bei Begrifflichkeiten. 

Fazit 

Das EABG bündelt kleine Verfahren und macht Gesamtprüfungen von Beschleunigungsgebieten möglich. Das macht Energie-Genehmigungsverfahren in vielerlei Hinsicht effizienter und trägt dazu bei, dass sich Österreich künftig mit sauberer und leistbarer Energie versorgen kann. Jedoch hinkt der Gesetzesentwurf den bisherigen Ausbau-Zielen hinterher. Die Regierung verpasst die Chance, die Bundesländer in die Pflicht zu nehmen. Um den Erneuerbaren-Ausbau ausreichend zu beschleunigen, muss das Gesetz gerade hier ambitionierter und verbindlicher werden. 

 

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